■ Wiedereintritt, Eintritt oder Übertritt in die evangelische Kirche
In die Kirche (wieder) eintreten - aber wie? – Häufig gestellte Fragen
An wen muss man sich wenden, wenn man wieder in die Kirche eintreten will?
Der Weg (zurück) in die Kirche führt in der Regel über die Kirchengemeinde des Wohnortes. Wer
sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin suchen. Also in
Medebach und Winterberg Pfarrerin Dr. Sandra Gintere, Tel. 02981 5089501 Das Presbyterium
(= die Gemeindeleitung) stimmt dem Eintritt zu, der dann vom Pfarrer vollzogen wird. Das ist die
Regel.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder-)Einritt?
Ja. Sie können sich auch an den Kirchenkreis Arnsberg wenden, zu dem die Kirchengemeinde
Medebach gehört. Sie erreichen die Zentrale des Kreiskirchenamtes unter der Telefonnummer
02931 8908-0. Dort können Sie auch die notwendigen Vorgespräche führen und in die
Evangelische Kirche eintreten. Pfarrer und Presbyterium werden dann im Nachhinein durch das
Kreiskirchenamt über Ihren Eintritt informiert.
Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft?
Nein. Die Taufe ist einmalig. Wenn Sie früher evangelisch waren oder zuvor einer anderen
anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben und dort getauft wurden, werden Sie nicht
noch einmal getauft.
Und wenn man vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört hat?
Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Voraussetzung dafür ist
ein Taufgespräch mit dem Pfarrer. Der Täufling soll dadurch den christlichen Glauben näher
kennen lernen.
Wird man geprüft, wenn man wieder in die Kirche eintritt?
Nein. Vorgesehen ist nur ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme
an einem Gottesdienst mit Abendmahl.
Wird man der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Der Eintritt kann aber entweder während eines Gottesdienstes oder im
Anschluss an einen Gottesdienst vollzogen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie den
Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den
Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende,
Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer
bezahlt werden. Das bedeutet: Wer beispielsweise 2.500 € brutto im Monat verdient und
verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer pro Monat. Die Kirchensteuer kann als
Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre
Steuerschuld. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit
nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
In jedem Fall ist die Kirche dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und
Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Anderenfalls wäre ein Großteil der
kirchlichen Arbeit nicht möglich.
Quelle: http://www.evangelisch-in-westfalen.de/
Wenn Sie noch Fragen haben, erreichen Sie unsere Gemeindebüros unter folgenden
Telefonnummern: Medebach 02982 8593 oder Winterberg 02981 2277.