DiePatenversprechenzusammenmitdenEltern,das Taufkindchristlichzuerziehen.Dasbedeutet,dass ElternundPatengemeinsammitihrenganzpersönli-chenMöglichkeitenundBegabungendemKindvon GottesLiebeberichtenundesaufdenWegindiechrist-liche Gemeinde hinweisen. NachdemKirchenrechtderEv.KirchevonWestfalen mussein/ePate/PatineinerevangelischenKirchenge-meindeangehörenundkonfirmiertsein.Alleweiteren Patenkönnenevangelischseinodereinerchristlichen Gemeinde angehören.WenndiePatennichtunsererGemeindeangehören, brauchensiefürdieTaufeeinenPatenschein,derihre Kirchenmitgliedschaftbescheinigtundbeimzuständigen Pfarramt am jeweiligen Wohnort zu bekommen ist. PatenbescheinigungenfürunsereeigenenGemeindegliedersindwährendderÖffnungszeitenin unserem Gemeindebüro erhältlich.